Praxis Dr. Fichtner

Leistungen Arbeitsmedizin

Betriebliche Vorsorgeuntersuchungen (G-Untersuchungen)
Wir führen alle Untersuchungen nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen (daher „G") durch. Exemplarisch seien hier die G26-Untersuchung für Atemschutzträger bei der Feuerwehr und die G25-Untersuchung für Staplerfahrer genannt.
Eine Auflistung der weiteren G-Untersuchungen, für die wir ermächtigt sind finden Sie hier.

G 26- Untersuchung
Diese Untersuchung ist für Atemschutzträger bei der Feuerwehr verpflichtend. Zu der Untersuchung gehören die Durchführung einer Lungenfunktion, einer Blutuntersuchung und eines Belastungs-EKGs, sowie die körperliche Untersuchung.

Untersuchung gemäß Biostoffverordnung
Wir untersuchen und belehren gemäß Biostoffverordnung alle Beschäftigten in sozialen Einrichtungen wie Kindergärten, Krankenpflegeschulen, Rettungsdienst, Laboratorien oder Krankenhäusern. Die Biostoffverordnung enthält Regelungen zum Schutz der Beschäftigten vor krankheitserregenden Mikroorganismen. Bitte bringen Sie zum vereinbarten Termin Ihren Impfausweis mit.

Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Wir führen die Erstbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz, die für alle Beschäftigten im Lebensmittelbereich verpflichtend ist, durch. Dabei wird über die Erkennung und Vorbeugung von Infektionskrankheiten, die in Lebensmittelbetrieben eine Rolle spielen, informiert.

Führerscheinuntersuchungen
Diese Untersuchung ist für alle Beschäftigten im Transportwesen (LKW, Taxi, Bus, Pkw) zum Erwerb oder zur Verlängerung des Führerscheines erforderlich. Wir führen sämtliche hierfür vorgesehene Diagnostik (incl. Sehtest, Hörtest, Blutabnahme) an einem Termin durch. Nach Eingang des Laborergebnisses am Folgetag liegt die amtlich anerkannte Bescheinigung zur Vorlage bei der Führerscheinbehörde für Sie zur Abholung bereit.